Leo Reinke.    Rechtsanwalt .     Stadtdirektor a.D.

Wir wollen,
dass Sie Ihr Recht
bekommen.

Rechtsanwalt Leo Reinke


Die Rechtsanwaltskanzlei Reinke wurde im Jahre 2005 von Rechtsanwalt Leo Reinke, Stadtdirektor a. D., gegründet.

Unmittelbar nach Ablegung der juristischen Staatsexamen war Leo Reinke zunächst als Rechtsanwalt und danach über 10 Jahre u.a. als Ministerialrat in obersten niedersächsischen Behörden (Umweltministerium, Staatskanzlei) und 12 Jahre als Stadtdirektor der Stadt Burgdorf, Region Hannover, tätig. Das in diesen exponierten Stellungen erworbene umfangreiche Wissen sowie die langjährigen Erfahrungen seiner Verwaltungstätigkeiten stellt Rechtsanwalt Leo Reinke seinen Mandanten zur Verfügung.  Bis 2022 auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Die speziellen Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Reinke liegen  in folgenden Rechtsgebieten:

Verwaltungsrecht &
Öffentliches Baurecht

Kommunalrecht &
Arbeitsrecht

Öffentl. Dienstrecht
& Beamtenrecht

Immissions-
schutzrecht

Kanzlei-Philosophie

Kompetenz, Konzeption und Kreativität
Die kompetente Vertretung der Interessen und die Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ist unsere Aufgabe. Wichtig ist uns dabei die ganzheitliche Betreuung unserer Mandanten, d. h. Rechtsberatung, außergerichtliche Interessenvertretung und gerichtliche Prozessführung aus einer Hand.
Durch die Kooperation mit anderen Dienstleistern, wie z. B.
Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Finanzfachleuten, Unter-nehmensberatern oder Versicherungsmaklern, können wir auch bei komplexen Aufgabenstellungen sachgerechte Lösungen bieten. Durch ständige Fortbildung und modernste Arbeitshilfen ist darüber hinaus sichergestellt, dass wir auch Ihren Ansprüchen, die Sie zu Recht an uns stellen dürfen, jederzeit gerecht werden können.

Unsere Aufgabe, unser Auftrag

Die kompetente Vertretung der Interessen und die Durchsetzung der Rechte und Ansprüche unserer Mandanten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ist unsere Aufgabe. Wichtig ist uns dabei die ganzheitliche Betreuung unserer Mandanten, d.h. Rechtsberatung, außergerichtliche Interessenvertretung und gerichtliche Prozessführung aus einer Hand.
Durch die Kooperation mit anderen Dienstleistern, wie z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Finanzfachleuten, Unter-nehmensberatern oder Versicherungsmaklern, können wir auch bei komplexen Aufgabenstellungen sachgerechte Lösungen bieten.
 Durch ständige Fortbildung und modernste Arbeitshilfen ist darüber hinaus sichergestellt, dass wir auch Ihren  Ansprüchen, die Sie zu Recht an uns stellen dürfen, jederzeit gerecht werden können.

Wir sind Ihrer Sache verpflichtet

Ihre Rechtssachen sind bei uns in besten Händen

Ein Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.

Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.

Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.
Unsere Interessenschwerpunkte

Investitionsvorhaben, gewerbliche Aktivitäten und selbst private Vorhaben treffen – nicht zuletzt aufgrund europäischer Vorgaben – auf immer detailliertere und komplexere Regelungen, die bei der Realisierung, der Aufnahme oder auch der Aufrechterhaltung gewerblicher Unternehmungen zu beachten sind. Unsere Mandanten sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Investoren, Dienstleister oder auch Kommunen und Unternehmen der öffentlichen Hand.

In diesem Umfeld setzen wir die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Arbeit.  Die Erfahrungen von Rechtsanwalt Leo Reinke in seinen ehemaligenTätigkeiten als Ministerialrat und Stadtdirektor bilden die Grundlagen für die Kompetenz und die  erfolgreiche Arbeit der Anwaltskanzlei. Nachstehend einige Beispiele aus der Praxis:
  • Beispiele aus dem Bereich des Verwaltungsrechts (A - K):

    Abfallrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht: Die neue Abfallsatzung des Landkreises belastet Sie

    Abgabenrecht: Die Erschließungsbeiträge, die Sie für das Grundstück zahlen sollen erscheinen Ihnen unangemessen

    Arbeitsschutz- und Technikrecht: Sie sehen die neuen Arbeitsschutzauflagen der Gewerbeaufsicht als überzogen an

    Ausbildungsförderung; BaföG und "Meisterbafög"

    Ausländer- und Asylrecht: Sie haben Probleme bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthalt- oder Arbeitsgenehmigung

    Bau- und Wohnungswesen, Raumordnung: Eine Gemeinde sieht ihre Interessen durch in neues regionales Raumordnungsprogramm nicht ausreichend berücksichtigt.

    Bodenschutz- und Altlastenrecht: Sie glauben, dass eine Altlast auf dem Nachbargrundstück Ihre Gesundheit beeinträchtigt

    Bundeswasserstraßenrecht: Eine Kanalschleuse oder eine Brücke bei einer Bundeswasserstraße soll erneuert werden

    Datenschutzrecht: Sie möchten wissen, welche Daten über Sie gespeichert werden

    Eisenbahnrecht: Sie wollen als Unternehmen statt der Bahn AG Güter und Personen transportieren

    Energierecht: Eine Gemeinde will die Stromversorgung in eigene Regie vom bisherigen Energieversorger übernehmen

    Gaststättenrecht: Ihnen erscheinen die neuen Auflagen für Ihre Gaststätte erheblich überzogen

    Handwerksrecht: Es gibt Probleme bei der Eintragung in die Handwerkerrolle

    Gewerberecht: Die zuständige Behörde hat Ihnen die gewünschte Gewerbeerlaubnis nicht gegeben

    Haushaltsrecht: Sie glauben als Ratsmitglied, dass die Gemeinde das Geld nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bewirtschaftet

    Immissionsschutzrecht: Ihnen erscheinen die Grenzwerte für Lärm, die die Fabrik in dem Gewerbegebiet nebenan einzuhalten hat überschritten

    Jagdrecht: die Jagdbehörde verweigert Ihnen den neuen Jahresjagdschein

    Jugendrecht, Jungendhilferecht: Sie möchten Unterstützung bei der Verfolgung Ihrer Interessen beim Jugendamt

    Kulturelle Angelegenheiten: Sie sind nicht zufrieden damit, wie die Gemeinde die kulturellen Angelegenheiten in Ihrem Ortsteil fördert

  • Beispiele aus dem Bereich des Verwaltungsrechts (L - Z):

    Land-, Forst- und Ernährungswirtschaftsrecht: Sie glauben, dass Sie in dem Flurbereinigungsverfahren nicht richtig abgefunden wurden

    Lebensmittelrecht: Sie glauben, dass in einem Lebensmittel bestimmte Zusatzstoffe (nicht) enthalten sein dürfen

    Natur- und Landschaftsschutzrecht: Sie glauben, dass die neue Auflage in der geänderten Landschaftsschutzverordnung überzogen ist

    Ordnungsbehördenrecht: Sie meinen, dass die Auflagen, die sie für eine Demonstration erhalten haben, zu scharf sind

    Pass- und Ausweiswesen, Personenstandsrecht: Die Passbehörde weigert sich, ihnen einen zusätzlichen Reisepass auszustellen

    Schul- und Prüfungsrecht: Sie sind bei einer Prüfung durchgefallen und meinen, dass Sie falsch bewertet wurden

    Sozialrecht: Ihnen scheint der Bescheid für ihre Grundsicherung falsch zu sein

    Staatshaftungsrecht: Ihnen ist durch das Handeln oder Unterlassen von Beamten ein Schaden entstanden

    Straßen-, Straßenbau- und Beförderungsrecht: Ihre Straße soll Durchgangsstraße werden

    Subventions- und Beihilferecht (auch EU): Ihre beantragte Förderung für Ihr Unternehmen durch die Europäische Union wurde abgelehnt

    Umweltschutzrecht: Die benachbarte Müllverbrennungsanlage stößt immer dunklen Rauch aus dem Schornstein

    Vereins- und Versammlungsrecht: Sie wollen eine Demonstration durchführen

    Verteidigungsrecht, Wehrrecht: Ihre Einberufung zur Bundeswehr führt zu existenziellen Belastungen für Ihren Betrieb

    Verwaltungsgebührenrecht : Die geforderten Verwaltungsgebühren erscheinen viel zu hoch

    Verwaltungsverfahrenrecht: Sie wollen mit Widerspruch /Klage gegen eine behördliche Maßnahme vorgehen

    Verwaltungszwangsverfahren: Die Gemeinde will einen rechtskräftigen Verwaltungsakt gegen Sie durch eine Ersatzvornahme durchsetzen

    Wasserrecht: Sie glauben dass der zuständige Unterhaltungsverband die Pflege der Gewässer nicht ausreichend durchführt

    Wirtschaftsverwaltungsrecht: Sie haben Probleme mit Ihrer Konkurrenz aus öffentlichen Unternehmen

    Wohnungswirtschaftsrecht: Sie wollen Fördermittel für die Schaffung von Wohnraum beantragen


  • Beispiele aus dem Bereich des Öffentlichen Baurechts:

    Bauplanungsrecht: Die Flächennutzungsplanung oder der Bebauungsplan entspricht nicht Ihren Vorstellungen

    Bauordnungsrecht: Die beantragte Baugenehmigung oder Bauvoranfrage wird nicht so beschieden, wie Sie sich das vorstellen

    Planfeststellungsrecht: Ein öffentliches Bauvorhaben (Straße, Bahn, Flughafen) berührt Ihre Interessen

    Nachbarwidersprüche: Der Anbau oder Neubau des Nachbarn hält nicht genügend Abstand

    Denkmalschutzrecht: Sie wollen ihr als Denkmal geschütztes Gebäude umbauen

    Städtebauliche Verträge: Sie wollen mit der Gemeinde – oder die Gemeinde mit dem Privatmann – eine Vereinbarung über die Erschließung von Bauland treffen

  • Zum Bereich des Kommunalrechts gehören:

    - Kommunalverfassungsrecht

    - Kommunales Wahlrecht

    - Kommunales Wirtschaftsrecht

    - Haushaltsrecht  

    - Erschließungsbeitragsrecht

    - Gebührenrecht  

    - Kommunale Steuern und Abgaben

    - Personalsachen der Kommunen

  • Beispiele aus dem Bereich des Arbeitsrechts:

    Kündigung: Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt

    Zeugnis: Sie haben ein besseres Zeugnis erwartet; enthält das Zeugnis versteckte Botschaften?

    Mobbing, Diskriminierung Sie fühlen sich von Kollegen gemobbt und ausgegrenzt

    Eingruppierung: Ihre tarifliche Eingruppierung wurde geändert

    Einstellung: Eine andere Bewerberin erhielt die Stelle, die Ihnen sicher schien

    Beförderung: Wieder wurden andere schneller befördert

  • Pferderecht

    Rechtsberatung und -vertretung auf allen Bereichen des Rechts rund ums Pferd für:

    Reiter, Tierärzte, Hufschmiede, Berufsreiter, Stallbesitzer, Vereine, Züchter, Veranstalter

    Hippologische Vertragsgestaltung: Kaufvertragsrecht, Tierarzthaftungsrecht, Versicherungsrecht, Haftpflicht/Schadensrecht,

    Boxenvermietung und Pferdeeinstellverträge

    Arbeitsverträge, Erb-/Höfenachfolgerecht

    Rechtsfragen bei Reitwegen- und Reitwegenetzen

Häufig gestellte Fragen

Für alle Fragen zum Thema Recht stehen wir Ihnen jederzeit gern persönlich zur Verfügung
Wann sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen?

Am besten sofort. Schnellen Rechtsrat gibt es natürlich auch über die Medien. Sie sind billiger und manchmal sogar hilfreich. Oft gehen sie aber knapp am Fall vorbei und ganz oft sind sie sogar falsch. Falscher Rat kommt in aller Regel teuer. Vor falschem Rat ist man allerdings auch nicht beim Rechtsanwalt gefeit. Der Rechtsanwalt haftet für etwaige Folgen falscher Beratung. Der rechtzeitige Gang zum Anwalt kann Geld sparen. Der Rechtsanwalt kann regelmäßig juristische Folgen besser einschätzen als der Betroffene und frühzeitig die Weichen für einen späteren Gerichtsprozess stellen.

Was kostet der Rechtsanwalt?

Auf diese Frage folgt die typische Juristenantwort: Es kommt darauf an. Der Rechtsanwalt rechnet entweder nach dem gesetzlichen Gebührenrecht oder auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung ab. Die Abrechnung nach gesetzlichem Gebührenrecht ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genauestens geregelt. Maßgebend ist der Streitwert. Der Rechtsanwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

Was heißt eigentlich Streitwert?

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Rechtanwalts- und Gerichtsgebühren nach dem Streitwert. Entscheidend ist, welchen Wert der Gegenstand hat, über den gestritten wird. Wird zum Beispiel um einen goldenen Ring im Wert vom 5.000 EUR gestritten, beträgt der Streitwert 5.000 EUR. Bei einer mietrechtlichen Streitigkeit ist der Streitwert die Miete für die Zeit, über die gestritten wird, höchstens jedoch der Mietzins für ein Jahr. Bei Kündigungsschutzprozessen beträgt der Streitwert maximal drei Monatsgehälter. In verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten geht man von einem (Mindest-) Regelstreitwert in Höhe von 5.000 EUR aus.

Wird es billiger, wenn ich eine Honorarvereinbarung abschließe?

Nein. Billiger als bei einer Abrechnung nach gesetzlichem Gebührenrecht wird es dadurch nicht. Denn die gesetzlichen Gebühren dürfen von den Rechtsanwälten nicht durch Honorarvereinbarungen unterschritten werden.
Es ist aber zulässig, dass ein Rechtsanwalt bei Mandatsübernahme auf eine Honorarvereinbarung besteht, wenn der Streitwert im Vergleich zu seiner Tätigkeit unverhältnismäßig gering ist.

Was kostet ein erstes Beratungsgespräch oder eine einmalige Beratung?

Unabhängig vom Streitwert betragen die Kosten (zzgl. eventueller Nebenkosten und Umsatzsteuer) für ein erstes Beratungsgespräch für eine Einzelperson (Verbraucher) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) höchstens 190,- EUR; für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250,- EUR, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die weitere Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist dann gesondert zu vergüten. Die Gebühr für eine Beratung kann darauf angerechnet werden.

Welche Gebühren erhält der Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren?

In einem Zivilprozess fallen Anwaltsgebühren an. Der Rechtsanwalt erhält eine Verfahrensgebühr und eine Termingebühr. Wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wird, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr an.

Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

Die Gebühren zahlt der Mandant, seine Rechtsschutzversicherung oder der Gegner.

Muss ich auch bezahlen, wenn ich kein Geld habe?

Bei einem ganz geringen Einkommen gewährt der Staat Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts und im Falle eines Prozesses die Gerichtsgebühren einschließlich aller Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige. Nach Beendigung eines Prozesses trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Zwangsvollstreckung. Oft sind in einer Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsgebiete enthalten. Miet- und Grundstücksrecht und Arbeits-recht müssen oftmals als Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
Wenn die Rechtsschutzversicherung erst vor kurzem abgeschlossen wurde, muss der Versicherungsnehmer meist eine Wartezeit von drei Monaten in Kauf nehmen, bevor er sich anwaltlich beraten lassen kann. Der Mandant sollte dabei wissen, dass die Versicherung nicht die Kosten für einen Versicherungsfall übernimmt, der vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist. Häufig hat der Mandant mit seiner Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart (bei Verbrauchern regelmäßig 50,- bis 300,- EUR), die dann direkt an den Anwalt zu zahlen ist.

Gibt es eine Möglichkeit, das in einem Gerichtsprozess immer vorhandene Kostenrisiko zu verringern?

Ja. Das Kostenrisiko verringert sich entscheidend, wenn Mandant und Rechtsanwalt einen Prozessfinanzierer beauftragen. Der Prozessfinanzierer prüft eingehend auf eigene Rechnung den Fall. Übernimmt der Prozessfinanzierer den Fall, fordert er bei einem Sieg im Rechtsstreit nach Abzug der Kosten ca. 30 % der Summe. Prozessfinanzierer prüfen jedoch in aller Regel nur Fälle mit höheren Streitwerten.

Anschrift
Rechtsanwalt Leo Reinke
Brüder-Grimm-Weg 26
D-31303 Burgdorf
Rechtsanwalt Leo Reinke
Stadtdirektor a.D.

Brüder-Grimm-Weg 26
31303 Burgdorf
Telefon: +49 5136-97 210 95
Telefax: +49 5136-97 235 28

info (at) rechtsanwalt-reinke.de
USt-IdNr.  DE814261299
Anwaltskammer

Der Rechtsanwalt ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle; Bahnhofstraße 5, 29221 Celle, Telefon: 05141 92820, Telefax: 05141 929242. E-Mail: info (at) rakcelle.de
Staat der Zulassung: Bundesrepublik Deutschland
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Mitglied im Deutschen Anwaltverein DAV
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