Abfallrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht: Die neue Abfallsatzung des Landkreises belastet Sie
Abgabenrecht: Die Erschließungsbeiträge, die Sie für das Grundstück zahlen sollen erscheinen Ihnen unangemessen
Arbeitsschutz- und Technikrecht: Sie sehen die neuen Arbeitsschutzauflagen der Gewerbeaufsicht als überzogen an
Ausbildungsförderung; BaföG und "Meisterbafög"
Ausländer- und Asylrecht: Sie haben Probleme bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthalt- oder Arbeitsgenehmigung
Bau- und Wohnungswesen, Raumordnung: Eine Gemeinde sieht ihre Interessen durch in neues regionales Raumordnungsprogramm nicht ausreichend berücksichtigt.
Bodenschutz- und Altlastenrecht: Sie glauben, dass eine Altlast auf dem Nachbargrundstück Ihre Gesundheit beeinträchtigt
Bundeswasserstraßenrecht: Eine Kanalschleuse oder eine Brücke bei einer Bundeswasserstraße soll erneuert werden
Datenschutzrecht: Sie möchten wissen, welche Daten über Sie gespeichert werden
Eisenbahnrecht: Sie wollen als Unternehmen statt der Bahn AG Güter und Personen transportieren
Energierecht: Eine Gemeinde will die Stromversorgung in eigene Regie vom bisherigen Energieversorger übernehmen
Gaststättenrecht: Ihnen erscheinen die neuen Auflagen für Ihre Gaststätte erheblich überzogen
Handwerksrecht: Es gibt Probleme bei der Eintragung in die Handwerkerrolle
Gewerberecht: Die zuständige Behörde hat Ihnen die gewünschte Gewerbeerlaubnis nicht gegeben
Haushaltsrecht: Sie glauben als Ratsmitglied, dass die Gemeinde das Geld nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bewirtschaftet
Immissionsschutzrecht: Ihnen erscheinen die Grenzwerte für Lärm, die die Fabrik in dem Gewerbegebiet nebenan einzuhalten hat überschritten
Jagdrecht: die Jagdbehörde verweigert Ihnen den neuen Jahresjagdschein
Jugendrecht, Jungendhilferecht: Sie möchten Unterstützung bei der Verfolgung Ihrer Interessen beim Jugendamt
Kulturelle Angelegenheiten: Sie sind nicht zufrieden damit, wie die Gemeinde die kulturellen Angelegenheiten in Ihrem Ortsteil fördert
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaftsrecht: Sie glauben, dass Sie in dem Flurbereinigungsverfahren nicht richtig abgefunden wurden
Lebensmittelrecht: Sie glauben, dass in einem Lebensmittel bestimmte Zusatzstoffe (nicht) enthalten sein dürfen
Natur- und Landschaftsschutzrecht: Sie glauben, dass die neue Auflage in der geänderten Landschaftsschutzverordnung überzogen ist
Ordnungsbehördenrecht: Sie meinen, dass die Auflagen, die sie für eine Demonstration erhalten haben, zu scharf sind
Pass- und Ausweiswesen, Personenstandsrecht: Die Passbehörde weigert sich, ihnen einen zusätzlichen Reisepass auszustellen
Schul- und Prüfungsrecht: Sie sind bei einer Prüfung durchgefallen und meinen, dass Sie falsch bewertet wurden
Sozialrecht: Ihnen scheint der Bescheid für ihre Grundsicherung falsch zu sein
Staatshaftungsrecht: Ihnen ist durch das Handeln oder Unterlassen von Beamten ein Schaden entstanden
Straßen-, Straßenbau- und Beförderungsrecht: Ihre Straße soll Durchgangsstraße werden
Subventions- und Beihilferecht (auch EU): Ihre beantragte Förderung für Ihr Unternehmen durch die Europäische Union wurde abgelehnt
Umweltschutzrecht: Die benachbarte Müllverbrennungsanlage stößt immer dunklen Rauch aus dem Schornstein
Vereins- und Versammlungsrecht: Sie wollen eine Demonstration durchführen
Verteidigungsrecht, Wehrrecht: Ihre Einberufung zur Bundeswehr führt zu existenziellen Belastungen für Ihren Betrieb
Verwaltungsgebührenrecht : Die geforderten Verwaltungsgebühren erscheinen viel zu hoch
Verwaltungsverfahrenrecht: Sie wollen mit Widerspruch /Klage gegen eine behördliche Maßnahme vorgehen
Verwaltungszwangsverfahren: Die Gemeinde will einen rechtskräftigen Verwaltungsakt gegen Sie durch eine Ersatzvornahme durchsetzen
Wasserrecht: Sie glauben dass der zuständige Unterhaltungsverband die Pflege der Gewässer nicht ausreichend durchführt
Wirtschaftsverwaltungsrecht: Sie haben Probleme mit Ihrer Konkurrenz aus öffentlichen Unternehmen
Wohnungswirtschaftsrecht: Sie wollen Fördermittel für die Schaffung von Wohnraum beantragen
Bauplanungsrecht: Die Flächennutzungsplanung oder der Bebauungsplan entspricht nicht Ihren Vorstellungen
Bauordnungsrecht: Die beantragte Baugenehmigung oder Bauvoranfrage wird nicht so beschieden, wie Sie sich das vorstellen
Planfeststellungsrecht: Ein öffentliches Bauvorhaben (Straße, Bahn, Flughafen) berührt Ihre Interessen
Nachbarwidersprüche: Der Anbau oder Neubau des Nachbarn hält nicht genügend Abstand
Denkmalschutzrecht: Sie wollen ihr als Denkmal geschütztes Gebäude umbauen
Städtebauliche Verträge: Sie wollen mit der Gemeinde – oder die Gemeinde mit dem Privatmann – eine Vereinbarung über die Erschließung von Bauland treffen
- Kommunalverfassungsrecht
- Kommunales Wahlrecht
- Kommunales Wirtschaftsrecht
- Haushaltsrecht
- Erschließungsbeitragsrecht
- Gebührenrecht
- Kommunale Steuern und Abgaben
- Personalsachen der Kommunen
Kündigung: Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt
Zeugnis: Sie haben ein besseres Zeugnis erwartet; enthält das Zeugnis versteckte Botschaften?
Mobbing, Diskriminierung Sie fühlen sich von Kollegen gemobbt und ausgegrenzt
Eingruppierung: Ihre tarifliche Eingruppierung wurde geändert
Einstellung: Eine andere Bewerberin erhielt die Stelle, die Ihnen sicher schien
Beförderung: Wieder wurden andere schneller befördert
Rechtsberatung und -vertretung auf allen Bereichen des Rechts rund ums Pferd für:
Reiter, Tierärzte, Hufschmiede, Berufsreiter, Stallbesitzer, Vereine, Züchter, Veranstalter
Hippologische Vertragsgestaltung: Kaufvertragsrecht, Tierarzthaftungsrecht, Versicherungsrecht, Haftpflicht/Schadensrecht,
Boxenvermietung und Pferdeeinstellverträge
Arbeitsverträge, Erb-/Höfenachfolgerecht
Rechtsfragen bei Reitwegen- und Reitwegenetzen
Am besten sofort. Schnellen Rechtsrat gibt es natürlich auch über die Medien. Sie sind billiger und manchmal sogar hilfreich. Oft gehen sie aber knapp am Fall vorbei und ganz oft sind sie sogar falsch. Falscher Rat kommt in aller Regel teuer. Vor falschem Rat ist man allerdings auch nicht beim Rechtsanwalt gefeit. Der Rechtsanwalt haftet für etwaige Folgen falscher Beratung. Der rechtzeitige Gang zum Anwalt kann Geld sparen. Der Rechtsanwalt kann regelmäßig juristische Folgen besser einschätzen als der Betroffene und frühzeitig die Weichen für einen späteren Gerichtsprozess stellen.
Auf diese Frage folgt die typische Juristenantwort: Es kommt darauf an. Der Rechtsanwalt rechnet entweder nach dem gesetzlichen Gebührenrecht oder auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung ab. Die Abrechnung nach gesetzlichem Gebührenrecht ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genauestens geregelt. Maßgebend ist der Streitwert. Der Rechtsanwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Rechtanwalts- und Gerichtsgebühren nach dem Streitwert. Entscheidend ist, welchen Wert der Gegenstand hat, über den gestritten wird. Wird zum Beispiel um einen goldenen Ring im Wert vom 5.000 EUR gestritten, beträgt der Streitwert 5.000 EUR. Bei einer mietrechtlichen Streitigkeit ist der Streitwert die Miete für die Zeit, über die gestritten wird, höchstens jedoch der Mietzins für ein Jahr. Bei Kündigungsschutzprozessen beträgt der Streitwert maximal drei Monatsgehälter. In verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten geht man von einem (Mindest-) Regelstreitwert in Höhe von 5.000 EUR aus.
Nein. Billiger als bei einer Abrechnung nach gesetzlichem Gebührenrecht wird es dadurch nicht. Denn die gesetzlichen Gebühren dürfen von den Rechtsanwälten nicht durch Honorarvereinbarungen unterschritten werden.
Es ist aber zulässig, dass ein Rechtsanwalt bei Mandatsübernahme auf eine Honorarvereinbarung besteht, wenn der Streitwert im Vergleich zu seiner Tätigkeit unverhältnismäßig gering ist.
Unabhängig vom Streitwert betragen die Kosten (zzgl. eventueller Nebenkosten und Umsatzsteuer) für ein erstes Beratungsgespräch für eine Einzelperson (Verbraucher) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) höchstens 190,- EUR; für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250,- EUR, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die weitere Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist dann gesondert zu vergüten. Die Gebühr für eine Beratung kann darauf angerechnet werden.
In einem Zivilprozess fallen Anwaltsgebühren an. Der Rechtsanwalt erhält eine Verfahrensgebühr und eine Termingebühr. Wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wird, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr an.
Die Gebühren zahlt der Mandant, seine Rechtsschutzversicherung oder der Gegner.
Bei einem ganz geringen Einkommen gewährt der Staat Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts und im Falle eines Prozesses die Gerichtsgebühren einschließlich aller Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige. Nach Beendigung eines Prozesses trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Zwangsvollstreckung. Oft sind in einer Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsgebiete enthalten. Miet- und Grundstücksrecht und Arbeits-recht müssen oftmals als Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
Wenn die Rechtsschutzversicherung erst vor kurzem abgeschlossen wurde, muss der Versicherungsnehmer meist eine Wartezeit von drei Monaten in Kauf nehmen, bevor er sich anwaltlich beraten lassen kann. Der Mandant sollte dabei wissen, dass die Versicherung nicht die Kosten für einen Versicherungsfall übernimmt, der vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist. Häufig hat der Mandant mit seiner Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart (bei Verbrauchern regelmäßig 50,- bis 300,- EUR), die dann direkt an den Anwalt zu zahlen ist.
Ja. Das Kostenrisiko verringert sich entscheidend, wenn Mandant und Rechtsanwalt einen Prozessfinanzierer beauftragen. Der Prozessfinanzierer prüft eingehend auf eigene Rechnung den Fall. Übernimmt der Prozessfinanzierer den Fall, fordert er bei einem Sieg im Rechtsstreit nach Abzug der Kosten ca. 30 % der Summe. Prozessfinanzierer prüfen jedoch in aller Regel nur Fälle mit höheren Streitwerten.